Kinderstern-Rat

Das Recht der Kinder auf Meinungsäußerung ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Dieses Recht setzen wir durch den Kindersternrat (oft bekannt unter Kinderkonferenz) um.

Er ist eine Form der Beteiligung von Kindern, bei der die Komponente des Handelns wesentlich ist:

  • ich beteilige mich, indem ich meine Meinung sage
  • ich bringe meine Kompetenzen ein
  • ich fühle mich zuständig für die Gemeinschaft
  • ich beteilige mich an Diskussionen bei denen anschließend Entscheidungen getroffen werden

Mitbestimmung und Mitgestaltung der Kinder im Alltag ist ein

Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit.

 

Wöchentlich trifft sich der Rat, der sich aus sechs leitenden Mitgliedern (Vorschulkinder) mit fester Funktion zusammensetzt, z.B. der Sprecher leitet die Sitzung, der Dran-Nehmer ruft die Kinder auf und Kindern ab 4 ½ Jahren bis zum Vorschulalter bilden die Konferenzteilnehmer.

 

Die Sitzung

Das passiert in einer Sitzung:

  • Regeln, Festabläufe, Veränderungsvorschläge, Wünsche & Probleme werden besprochen
  • Abstimmungen zu Lösungsvorschlägen finden statt
  • Kinder und Erzieher bringen gleichberechtigt Punkte ein
  • der Verlauf wird in einem Protokoll festgehalten
  • die Kinder haben die Leitung und die Erzieher begleiten sie unterstützend